Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.

 

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

 

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023:

Beitrag für Gesamt Arbeitnehmer Arbeitgeber
Kinderlose

4,00%

2,30%

1,70%

Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft

3,40%

1,70%

1,70%

Eltern mit 2 Kindern

3,15%

1,45%

1,70%

Eltern mit 3 Kindern 2,90% 1,20%

1,70%

Eltern mit 4 Kindern

2,65%

0,95%

1,70%

Eltern mit 5 und mehr Kindern 2,40% 0,70%

1,70%

 

Notwendige Vorbereitungen für Sie als Arbeitgeber zum 01.07.2023

Wenn Arbeitnehmer die erforderlichen Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern gegenüber dem Arbeitgeber oder der Pflegekasse (Selbstzahler) im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 (Übergangszeitraum) mitteilen, gilt der Nachweis der Kindereigenschaft als erbracht (§ 55 Abs. 3d Satz 2 SGB XI). Auf eine Prüfung konkreter Nachweise (Geburtsurkunde etc.) kann in diesem Fall verzichtet werden.

 

Für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge sind daher im Übergangszeitraum die Angaben des Arbeitnehmers zu unter 25-jährigen Kindern als Nachweis ausreichend.

 

Die ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft dient dabei als Nachweis über die Anzahl der Kinder Ihrer Arbeitnehmer. Durch die Mitteilung der Kinderdaten Ihrer Arbeitnehmer über Vornamen(n), Nachname und Geburtsdatum der Kinder, kann zudem eine korrekte Datenerfassung zu den Angaben der Kinder im Lohnabrechnungsprogramm gewährleistet werden.

Die Selbstauskunft können Sie hier downloaden:

 

 

Ihr Kanzleiteam von SZENDRYK + PARNTER

 

 

 

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